AGB

AGB der Wohndinge

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Geltungsbereich

Geltung
Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Wohndinge kommen auf allen Lieferungen der Wohndinge an Kunden zur Anwendung, sobald sie Bestandteil des Lieferungsvertrages geworden sind. Die ist dann der Fall, wenn die Wohndinge die AGB dem Kunden vor Vertragsabschluss allgemein bekannt gegeben hat, sei es durch Abdruck in Katalogen/Dokumentationen, Veröffentlichungen im Web, auf Offerten, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen oder Rechnungen. Widersprechen individuelle Vereinbarungen oder Zusicherungen seitens der Wohndinge im Einzelfall, namentlich in der Offerte, Auftragsbestätigung oder auf dem Lieferschein diesen AGB, so gehen die individuellen Vereinbarungen vor. Widersprechen diese AGB allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden, so gehen die AGB der Wohndinge jenen des Kunden vor, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart oder festgestellt wurde.Bis zu einer späteren Vereinbarung gelten diese AGB auch für sämtlich Folgeleistungen zwischen der Wohndinge und dem Kunden.

Entsteheung des Vertrages

Entstehung des Vertrages
Bestellt der Kunde Ware, ohne dass der Bestellung eine Offerte der Wohndinge vorausgegangen ist, so entsteht der Vertrag mit der Ausführung der Lieferung durch die Wohndinge. Vertragsinhalt ist im Lieferschein sowie auf der Rechnung der Wohndinge festgehaltene Produktespezifikation (inkl. Preis) und der Umfang der tatsächlich ausgeführten Lieferung gemäss Lieferschein. Produktespezifikationen und anderer Zusicherungen in den Katalogen/Dokumentationen der Wohndinge sind unverbindlich.Bestellt der Kunde Ware, nachdem er eine Offerte von Wohndinge erhalten hat und führt die Wohndinge die Bestellung ohne weiteres aus, so entsteht der Vertrag mit Eingang der Bestellung, sofern diese mit der Offerte übereinstimmt. Vertragsinhalt ist der in der Offerte umschriebene Leistungsumfang sowie die darin aufgeführten Bedingungen und Produktespezifikationen.Bestellt der Kunde Ware und sieht sich die Wohndinge veranlasst eine Auftragsbestätigung auszustellen, so entsteht der Vertrag mit der Zustellung der Auftragsbestätigung an den Kunden. Vertragsinhalt ist der in der Auftragsbestätigung umschriebene Leistungsumfang, sowie die darin aufgeführten Bedingungen und Produktespezifikationen, sofern der Kunde nicht nach deren Erhalt umgehend per Fax Änderungen fordert.

Preise

3 Preise

Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten und werden vor auslieferung bekanntgegeben.
Alle Preise verstehen sich grundsätzlich inkl. Mehrwertsteuer, ab Werk, ohne Verpackung und ohne irgendwelche Abzüge. Steht in der Offerte resp. Auftragsbestätigung der Wohndinge „Lieferung franko Wohnsitz/Sitz Besteller“ etc., so verstehen sich die Preise inkl. Transportkosten exkl. MWST und sonstigen Abgaben und Gebühren, ohne Verpackung und ohne irgendwelche Abzüge, bis zum Bestimmungsort. B / Franko Bordsteinkante.
Preise gültig vorbehalten Irrtümer unsererseits und Preiserhöhungen unserer Lieferanten.

Gewährleistung

Lieferung
Die Lieferungen der Wohndinge erfolgen grundsätzlich EXW Winterthur. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Wohndinge und dem Kunden ist daher Winterthur. Namentlich gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Lieferung ab Werk der Wohndinge in Winterthur auf den Kunden über.
Steht in der Offerte resp. Auftragsbestätigung der Wohndinge „Lieferung franko Wohnsitz/Sitz Besteller“ etc., so ist der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Wohndinge und dem Besteller der jeweilige Bestimmungsort. Namentlich gehen Nutzen und Gefahr mit der Übergabe am Bestimmungsort auf den Kunden über

Die Ware bleibt bis zur vollständigen bezahlung im Eigentum der Wohndinge

Gerichtsstand

Der Gerischtsstand

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